Der Verein führt den Namen
"Freunde der MITROPA e. V."
und wurde am 19. November 1996 gegründet. Er hat seinen Sitz in Berlin. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und ist im Vereinsregister unter der Nummer 17291 NZ eingetragen. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 02.06.2004.
Der Verein ist über die Adresse seines Vorsitzenden erreichbar (siehe bitte unten!)
Vorsitzender des Vereins:
Klaus-Dieter Kretschmann
Mitglieder des Vorstands:
Stellvertretende Vorsitzende des Vereins:
Brigitte Becker
Wolfgang Knoth
Gunter Holley
Hajo Franke
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DATENSCHUTZORDNUNG
Der Verein" Freunde der MITROPA e.V."(i.F. Verein genannt) verarbeitet in geringer Weise automatisiert personenbezogene Daten von Mitgliedern (z. B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation der Teilnahme an unterschiedlichsten Veranstaltungen sowie der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Um die Vorgaben der EU- Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhelb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.
1. Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten von Mitgliedern sowohl in Computergestützten Systemen (z. B. als Mitgleiderdatei) als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z. B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbeszogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt soweit das organisatorisch erforderlich ist. In allen diesen Fällen ist die EU-Datenschutzgrundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
2. Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
2.1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbei-tungstätigkeiten eine
computergestützte Datei angelegt.
2.2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbeson-dere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, An-schrift (Straße, Hausnummer,
Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Ver-einsbeitritts, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. berufliche Tätigkeit, ggf..Funktion im Verein.
2.3. Im Rahmen der Teilnahme an Veranstaltungen werden personenbezogene Daten der Mitglieder an den Veranstalter weitergeleitet soweit die Mitglieder eine Be-rechtigung zur Teilnahme an der
Veranstaltung beantragen müssen und an sol-chen Veranstaltungen teilnehmen.
3. Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
3.1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden perso-nenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinschronik und in Internetauftritten veröffentlicht und ggf. an
die Presse weitergegeben.
3.2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quel-len stammen, wie Teilnehmer an Veranstaltungen und ggf Aktivitäten.
3.3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veran-staltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten
Personen.
3.4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vor-stands, des Datenschutzbeauftragten und der Kassenprüfer mit Vorname, Nachna-me, Funktion, E-Mail-Adresse und
Telefonnummer veröffentlicht.
4. Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vor-stand nach § 26 BGB.
Der Vorstand stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO
geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen in Abstimmung mit dem Vorstand
zuständig.
5. Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
5.1.Dateien oder Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern an Veranstaltungen wer-den den jeweiligen Vereinsmitgliedern (z.B. Vorstandsmitgliedern, anderen beauf-tragten Mitgliedern) insofern zur
Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgaben-stellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Da-ten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu
beachten.
5.2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmit-glieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von
Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Ver-sammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der An-
wesenheit eintragen, gilt nicht als solche Herausgabe.
5.3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung
satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer
Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als
Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitsbe-gehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten aus-schließlich für diesen Zweck verwendet und nach der
Verwendung vernichtet werden.
6. Kommunikation per E-Mail
6.1. Die Kommunikation per E-Mail erfolgt über den E-Mail-Account des Vereinsvor- sitzenden.
6.2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden,
sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.
7. Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitglieder im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
8. Datenschutzbeauftragter
Da im Verein weniger als 10 Personen ständig mit der automatisierten
Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist ein Da- tenschutzbeauftragter nicht erforderlich
9. Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
9.1.Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Verein. Die Einrichtung und Unter-
haltung von Auftritten im Internet obliegt dem dafür benannten Administrator.
Änderungen dürfen ausschließlich durch den Administrator vorgenommen werden.
9.2. Der Administrator ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zu-sammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.
9.3. Mitglieder des Vereins bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter), die den Verein vertreten sollen, der ausdrücklichen
Genehmigung des Vorstands.
Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Wei-sungen
kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines
Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist un-
anfechtbar.
10. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
10.1.Alle Mitglieder des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt.
10.2.Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbeson-dere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln bis hin zum Ausschluss aus den Verein, wie sie
in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.
11. Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Vorstand des Vereins am 11.05.2019 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.